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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Office

5020 Salzburg, Austria

Phone

Concerts : +43 664 4624022

1130 Wien, Austria

Yachtcharter & Sailing : +43 664 1231455

Karin Pfliegler - Concert & Cultural Tours
GeraldMayr-Yachtcharter_Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie sich die AGB herunterladen.

Company Name: Karin Pfliegler – Concert & Cultural Tours

Concert-Tours.eu (www.karinpfliegler-concert-tours.eu)

Additional divisions of Karin Pflieger travel agency are:
Segelerlebnis (www.segelerlebnis.at) and Yachtcharter (www.GeraldMayr-Yachtcharter.com)

Address: Santnergasse 45 a | 5020 Salzburg, Austria

Phone – Concerts : +43 664 4624022

Phone – Yachtcharter & Sailing : +43 664 1231455

Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg
Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Reisebüros
Reisebürogewerbe
Berechtigung verliehen in Österreich

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.

Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:

 

Informationen gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 PRG

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der Karin Pfliegler – Concert Tours (weiters nur als Karin Pfliegler bzw. KP) finden sie unter https://www.gisa.gv.at/abfrage unter
der GISA Zahl 501/17720564. 
Die Firma arbeitet ausschließlich mit Geschäftspartnern. Muss das vermerkt sein?

AGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
    (Stand Januar 2024)

Folgende Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von der Karin Pfliegler, Concert-Tours als Vermittler verbundener Reiseleistungen und/oder Reiseveranstalter mit den Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden von KP nicht anerkannt. Es gelten die Vertragsbedingungen gelten die vom Fachverband der Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüroausschuss empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), die gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beraten wurden, in ihrer letztgültigen Fassung. Sofern daher nicht anders angegeben, gelten die Bestimmungen der ARB im Wortlaut für zwischen dem Kunden und Karin Pfliegler 

  1. Karin Pfliegler – Concert & Cultural Tours

Als Vermittler übernimmt KP die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Hotels, Transport, Yachtcharter, Outdoor-Trainings, Firmen-Events-Veranstalter, etc.) zu bemühen. Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

2.1. Buchung und Vertragsabschluss

Bei der Buchung kann Karin Pfliegler als Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr und eine Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Porto usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Veranstalter fällig. KP ist verpflichtet, dem Geschäftspartner bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss / Reisebuchung eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

Beim Yacht-Charter werden die Vertrags- und Zahlungsbedingungen vom jeweiligen Charterunternehmen 1:1 in der Buchung bzw. Rechnung inkl. der Stornobedingungen übernommen.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmen vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht gemäß den lokalen Bestimmungen zur Anwendung gelangen.

2.2. Informationspflichten

2.2.1. Informationen über die vermittelte Reiseleistung (ARB)

Karin Pfliegler ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

2.2.2. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften (ARB)

Für Reisen ins Ausland ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich – diese Kenntnis wird beim Teilnehmer vorausgesetzt.

2.2.3. Informationen über Reiseleistung, Rechtsstellung, Haftung

Karin Pfliegler ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Zielortes nach bestem Wissen darzustellen. Die Haftung von Karin Pfliegler erstreckt sich ausschließlich auf

– die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers,

– die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reise- oder Veranstaltungsdokumente,

– die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermittelndem Unternehmen.

Karin Pfliegler hat dem Kunden mit der Reise- bzw. Veranstaltungsbestätigung den Firmenwortlaut/Produktnamen, die Anschrift des Veranstalters und ggf. eines Versicherers bekannt zu geben, sofern sich diese Angabe nicht schon aus Homepage, Prospekt oder sonstigen Werbeunterlagen ergibt. 

Generell gelten die AGB des ausführenden Leistungsträgers.

2.3. Leistungsstörungen und Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, Karin Pfliegler umgehend von Mängeln bzw. Schäden schriftlich und unter Schilderung des Mangels/Schadens zu benachrichtigen. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, wobei dies nicht für Personenschäden gilt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.    Im Falle von Schadenersatzansprüchen ist Karin Pfliegler dem Kunden zum Schadenersatz bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

  1. Karin Pfliegler als Reiseveranstalter

Als Veranstalter ist Karin Pfliegler Vertragspartner, der entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet oder einzelne touristische oder andere Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und mit dem Geschäftspartner (Veranstalter)  entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers einen entsprechenden Vertrag schließt. 

Wenn Karin Pfliegler als Veranstalter auftritt, kann Karin Pfliegler auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden, sofern auf diese Vermittlerfunktion hingewiesen wird. In diesem Fall gelten die besonderen Bestimmungen der vermittelten Reiseveranstalter / Transportunternehmen und / oder der anderen vermittelten Leistungsträger vor. Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

3.1. Gesundheitliches Risiko der Teilnehmer

Die Teilnahme an sportlichen Reisen oder Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko, d.h., dass dem Teilnehmer keine Schadenersatzansprüche gegen Karin Pfliegler im Falle von Sportverletzungen zustehen, wenn diese nicht auf Pflichtverletzungen des Veranstalters beruhen. Überhaupt erklärt der Teilnehmer, sich der besonderen gesundheitlichen Anforderungen der Reise bewusst zu sein, und haftet ausschließlich der Teilnehmer dafür, dass sein gesundheitlicher Zustand die Teilnahme an der vereinbarten Leistung zulässt. Gelangt der Übungsleiter zu der Auffassung, dass der Teilnehmer den Anforderungen der Reise gesundheitlich nicht gewachsen ist, behält sich Karin Pfliegler vor, den Teilnehmer von der Reise auszuschließen oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. Für allfällige Schäden haftet Karin Pfliegler in keinem Fall.

Karin Pfliegler ist verpflichtet, die Reise bzw. die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

 

3.3. Wechsel in der Person des Teilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Teilnehmers kann vom Kunden nur gemäß 3.3.1. oder 3.3.2. verlangt werden, sowie nur dann, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme an der Reise bzw. der Veranstaltung erfüllt. Der Wechsel ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Reise- bzw. Veranstaltungstermin elektronisch / per Brief / telefonisch mitzuteilen. Der Veranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekannt geben. In jedem Fall hat Karin Pfliegler das Recht, binnen einer Woche ab Zugang der entsprechenden Erklärung durch den Kunden den Wechsel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Vertrag mit dem Kunden vollständig aufrecht.

3.3.1. Abtretung des Anspruchs auf Leistung

Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag mit Zustimmung von Karin Pfliegler an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Kunde die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

3.3.2. Übertragung der Veranstaltung

Der Kunde kann das gesamte Vertragsverhältnis mit Zustimmung von Karin Pfliegler auf einen anderen Veranstalter übertragen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch ausstehende Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zur ungeteilten Hand.

3.4. Leistungsstörungen

3.4.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Er erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Karin Pfliegler an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- bzw. höherwertige Ersatzleistung unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erbracht wird.

Der Kunde hat jeden Mangel aus Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise bzw. der Veranstaltung feststellt, unverzüglich dem Reise- bzw. Veranstaltungsleiter vor Ort mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den oben angeführten Gewährleistungsansprüchen des Kunden, kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

3.4.2. Schadenersatz

Soweit Karin Pfliegler für andere Personen (Angestellte von anderen Unternehmen)  einzustehen hat, haftet Karin Pfliegler – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nicht, wenn Karin Pfliegler beweist, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Innerhalb der gesetzlichen Verwahrungspflicht trifft Karin Pfliegler außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für Gegenstände von Kunden, die üblicherweise nicht mitgenommen werden (außer Karin Pfliegler hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen) sowie für vom Kunden nicht ordnungsgemäß verwahrte Gegenstände.

3.4.3. Sonstiges

Sämtliche Karin Pfliegler Veranstaltungen werden bei jeder Wetterlage abgehalten, sofern das Risiko durch Sicherheitsbestimmungen auf ein bewertbares Minimum reduziert werden kann. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Einhaltung des Reise- bzw. Veranstaltungsplans, und steht es dem Reise- bzw. Veranstaltungsleiter frei, den geplanten Ablauf der Reise bzw. der Veranstaltung an die Wetterlage anzupassen. Der bezahlte Beitrag wird bei Rücktritt des Kunden während der Reise bzw. der Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters nicht zurückerstattet.

3.5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

3.5.1. Rücktritt ohne Stornogebühr (vor Reiseantritt/Veranstaltungen)

Der Kunde kann neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten vor Beginn der Leistung zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden (z.B. Charakter der Leistung; eine mehr als 10%ige Erhöhung des vereinbarten Preises).

Karin Pfliegler ist verpflichtet, dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Recht auf Rücktritt binnen einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung bei sonstigem Verfall schriftlich auszuüben.

 

3.5.2. Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten nicht Gebrauch macht oder bei Stornierung von Karin Pfliegler ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen Karin Pfliegler Veranstaltung verlangen, sofern Karin Pfliegler zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

3.5.3. Rücktritt mit Stornogebühr

Der Kunde erhält bei Buchung die vollständigen Bedingungen und Stornierungsfristen ausgehändigt. Der Kunde kann dem Veranstalter jederzeit mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung mitteilen, dass er entsprechend gegenständlicher Bestimmung vom Vertrag zurücktritt.

Bleibt der Kunde der Veranstaltung bzw. der Reise fern, weil er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit, wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls oder wegen mangelnden Reisewillens versäumt und wenn weiters klargestellt ist, dass der Kunde die verbleibende Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100% des Reisepreises zu bezahlen.

3.6. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise / Beginn der Veranstaltung

Karin Pfliegler wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen Fristen schriftlich mitgeteilt wurde.

Weiters kann Karin Pfliegler die Reise bzw. die Veranstaltung aufgrund einer Verhinderung durch unvorhersehbare und ungewöhnliche Ereignisse stornieren, sofern deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Überbuchung zählt nicht zu derartigen Ereignissen.

In diesen Fällen kann der Kunde sein Recht gemäß 3.5.2. geltend machen oder er erhält den bis zur Stornierung bereits eingezahlten Betrag zurück.

3.7. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise / Beginn der Veranstaltung

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung die Durchführung durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder sich und/oder Dritte durch sein Verhalten gefährdet. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter zum Ersatz eines allfälligen Schadens verpflichtet.

3.8. Vertragsänderungen

3.8.1. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Treibstoff- und Energiekosten, Steuern, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, entsprechende Gebühren auf Flughäfen) oder die für die betreffende Veranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und in der Buchungsbestätigung vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Termin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist.

Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Preises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.

3.8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise bzw. Beginn der Veranstaltung

Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in 3.4. dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise bzw. Beginn der Veranstaltung, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Veranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

3.9. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Kunden und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Kunde hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Kunden empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Anschrift bekannt zu geben.

3.10. Urheberrechtliche Zustimmung und Datenschutz

Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verwendung und Verwertung sämtlicher personenbezogener Daten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und zur Bewerbung eigener Produkte von Karin Pfliegler zu.

Weiters erklärt sich der Kunde iSd §78 Abs 1 UrhG durch den Vertragsabschluss einverstanden, dass im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung angefertigte Digitalfotos und Videoaufnahmen von seiner Person von Karin Pfliegler aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde des Kunden beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, Social Networks, in Prospekten, Werbeunterlagen, Gästebuch und ähnlichem zu.

Kundenbezogene Daten werden zur Kundenbetreuung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde ist gemäß § 28 DSG 2000 jederzeit berechtigt, gegen die Verwendung seiner Daten Widerspruch zu erheben

 

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Karin Sophie Pfliegler

 

 

GeraldMayr_Skipper

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